FoerderungenHöhe des Pflegegeldes (ab 01.01.2011)
Das Pflegegeld ist eine einkommensunabhängige Leistung, die zwölf Mal jährlich gebührt und monatlich ausbezahlt wird. Die Höhe ist abhängig vom jeweils erforderlichen Pflegeaufwand - in sieben Stufen unterteilt.
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Voraussetzung
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Betrag in Euro
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Stufe 1
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Pflegeaufwand über 60 Stunden
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154,20
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Stufe 2
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Pflegeaufwand über 85 Stunden
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284,30
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Stufe 3
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Pflegeaufwand über 120 Stunden
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442,90
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Stufe 4
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Pflegeaufwand über 160 Stunden
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664,30
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Stufe 5
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über 180 Stunden + dauernde Bereitschaft
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902,30
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Stufe 6
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über 180 Stunden + unkoordinierbare Betreuung
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1.260,00
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Stufe 7
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über 180 Stunden + Bewegungsunfähigkeit
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1.655,80
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(Auszug vom Bundessozialamt)
Die Höhe der staatlichen Förderung ( Stand August 2011)
Die stattliche Förderung für die Beschäftigung selbstständiger Personenbetreuer beträgt bis zu € 550,- für zwei selbstständig tätige Betreuungskräfte bzw. bis zu € 275,- für eine selbstständige Betreuungskraft und wird zwölfmal jährlich ausbezahlt.
Die Einsatzzeiten müssen in jedem Fall das im Hausbetreuungsgesetz genannte Mindestausmass von 48 Stunden pro Woche erreichen.
( Auszug der WKO)
