FoerderungenHöhe des Pflegegeldes (ab 01.01.2011)

Das Pflegegeld ist eine einkommensunabhängige Leistung, die zwölf Mal jährlich gebührt und monatlich ausbezahlt wird. Die Höhe ist abhängig vom jeweils erforderlichen Pflegeaufwand - in sieben Stufen unterteilt.

 

 

Voraussetzung

Betrag in Euro

Stufe 1

Pflegeaufwand über 60 Stunden

154,20

Stufe 2

Pflegeaufwand über 85 Stunden

284,30

Stufe 3

Pflegeaufwand über 120 Stunden

442,90

Stufe 4

Pflegeaufwand über 160 Stunden

664,30

Stufe 5

über 180 Stunden + dauernde Bereitschaft

902,30

Stufe 6

über 180 Stunden + unkoordinierbare Betreuung

1.260,00

Stufe 7

über 180 Stunden + Bewegungsunfähigkeit

1.655,80

(Auszug vom Bundessozialamt)

Die Höhe der staatlichen Förderung ( Stand August 2011)

Die stattliche Förderung für die Beschäftigung selbstständiger Personenbetreuer beträgt bis zu € 550,- für zwei selbstständig tätige Betreuungskräfte bzw. bis zu € 275,- für eine selbstständige Betreuungskraft und wird zwölfmal jährlich ausbezahlt. 
Die Einsatzzeiten müssen in jedem Fall das im Hausbetreuungsgesetz genannte Mindestausmass von 48 Stunden pro Woche erreichen.
( Auszug der WKO)

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